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Öffentliches Angebot (zur Bereitstellung einer freiwilligen wohltätigen Spende)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieses öffentliche Angebot zur Bereitstellung einer wohltätigen Spende (im Folgenden: "Angebot"), gemäß Art. 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Ukraine ist ein Vorschlag Wohltätigkeitsorganisation „Wohltätigkeitsfonds „YUA FRI““, Identifikationscode der juristischen Person 44679615, befindet sich unter der Adresse: Index: 69027, Ukraine, Region Saporischschja, Stadt Saporischschja, st. Vesela / st. Sviatvolodymirovska, Gebäude 13/11 (weiter - "Aktie"), in der Person des Leiters (Direktors) des Direktors der Waganow-Stiftung Pylyp Serhiyovych, der auf der Grundlage des Statuts handelt, ein unbestimmter Kreis fähiger natürlicher und juristischer Personen des Privatrechts, die freiwillig gemeinnützige Tätigkeiten ausüben (im Folgenden: , jede dieser Personen - "Wohltäter"), schließen Sie eine Vereinbarung über die Bereitstellung einer wohltätigen Spende (im Folgenden: "Vertrag") zu den in diesem Angebot beschriebenen Bedingungen mit jedem Wohltäter, der sich bewirbt.

1.2. Dieses Angebot tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem es auf der Website des Fonds im Internet unter dem Link veröffentlicht wird: https://uafree.org (weiter - "Webseite"). Dieses Angebot ist unbefristet und kann von der Stiftung jederzeit (vor seiner Annahme durch den Wohltäter) durch Veröffentlichung relevanter Informationen auf der Website geändert oder zurückgezogen werden.

1.3. Die Stiftung kann Vereinbarungen über die Bereitstellung einer gemeinnützigen Spende in einer anderen Reihenfolge und/oder zu anderen Bedingungen als in diesem Angebot vorgesehen treffen. Der Stifter kann den Abschluss einer solchen Vereinbarung gesondert bei der Stiftung beantragen.

2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

2.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die unentgeltliche und freiwillige Überführung von Mitteln durch den Stifter in das Eigentum des Fonds durch eine wohltätige Spende zur Durchführung der satzungsgemäßen Tätigkeit der Stiftung. Die Höhe der gemeinnützigen Spende bestimmt der Stifter selbstständig. Die Stiftung legt die Verwendungszwecke der gemeinnützigen Spende im Rahmen ihrer eigenen satzungsgemäßen Tätigkeit selbstständig fest, sofern der Stifter nichts anderes gemäß dem in dieser Vereinbarung festgelegten Verfahren bestimmt. Gegenstand dieser Vereinbarung ist es nicht, von einer der Vertragsparteien direkt oder indirekt Gewinne zu erzielen.

2.2. Die Zuwendung des Wohltäters im Rahmen dieser Vereinbarung wird als gemeinnützige Spende im Sinne von Art. 6 des Gesetzes der Ukraine "Über gemeinnützige Aktivitäten und gemeinnützige Organisationen".

2.3. Auf Wunsch kann der Wohltäter den beabsichtigten Zweck der Wohltätigkeitsspende angeben und zwischen den von der Stiftung bekannt gegebenen Programmen (Projekten) und Zielen wählen.

3. TÄTIGKEITEN DES FONDS

3.1. Die Stiftung führt gemeinnützige Aktivitäten im Einklang mit ihrer Satzung durch, insbesondere im Bereich der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und Mobilisierungsbereitschaft des Landes im Zusammenhang mit der militärischen Aggression der Russischen Föderation.

3.2. Die Tätigkeit des Fonds ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

3.3. Informationen über die Aktivitäten des Fonds und Berichte über die Ergebnisse dieser Aktivitäten werden auf der Website veröffentlicht.

4. SPENDE

4.1. Der Wohltäter bestimmt selbstständig die Höhe der gemeinnützigen Spende.

4.2. Die wohltätige Spende ist freiwillig und unterliegt keiner weiteren Rückerstattung an den Wohltäter.

4.3. In Übereinstimmung mit diesem Angebot und dieser Vereinbarung werden wohltätige Spenden von Wohltätern bereitgestellt und von der Stiftung verwendet, um gemeinnützige Aktivitäten (Umsetzung von Anweisungen, Zielen von gemeinnützigen Aktivitäten und Wohltätigkeitsprogrammen) der Stiftung in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Gesetzgebung der Ukraine durchzuführen und sicherzustellen . Der Stifter erklärt sich mit diesem Verwendungszweck seiner Spende einverstanden.

4.4. Möglichkeiten für eine wohltätige Spende:

• einmalige Zahlung;

• Abonnement, das monatliche/jährliche Zahlungen in beliebiger Höhe beinhaltet. Das angegebene Abonnement kann jederzeit über die Dienste der Bank des Nutzers (z. B. Privat24, Apple Pay, Google Play und andere) gekündigt werden.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

5.1. Die Stiftung verpflichtet sich, die Mittel der Wohltätigkeitsspende des Wohltäters in strikter Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Ukraine und nur im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit zu verwenden.

5.2. Die Stiftung hat das Recht, die Richtungen für die Verwendung einer wohltätigen Spende gemäß ihrer gesetzlichen Tätigkeit und der Gesetzgebung der Ukraine unabhängig festzulegen, mit Ausnahme der Fälle, in denen der Wohltäter den spezifischen Zweck seiner Spende im Rahmen einer separaten Vereinbarung mit festgelegt hat die Grundlage. Wenn also der spezifische Zweck der wohltätigen Spende nicht vom Wohltäter definiert wird, wird davon ausgegangen, dass die Spende für die Durchführung satzungsgemäßer Aktivitäten der Stiftung erfolgt ist.

5.3. Der Wohltäter hat das Recht, Auskunft über die Verwendung seiner gemeinnützigen Spende zu erhalten. Zu diesem Zweck kann der Fonds monatliche Finanzberichte auf der Website veröffentlichen, die Informationen über (i) die Beträge der Spenden, die der Fonds während des Berichtszeitraums erhalten hat, und (ii) die Ausgaben des Fonds während des Berichtszeitraums enthalten. Auf schriftlichen Antrag des Gönners kann die Stiftung den Verwendungszweck der gemeinnützigen Spende auch durch weitere Unterlagen bestätigen. Der Zugang zu Berichten über die Verwendung von Wohltätigkeitsspenden wird von der Stiftung gemäß dem Verfahren und innerhalb der Bedingungen gewährt, die in der geltenden Gesetzgebung der Ukraine und in diesem Angebot festgelegt sind.

5.4. Durch die Abgabe einer wohltätigen Spende versichert der Wohltäter vorbehaltlos (i) seine Rechtsfähigkeit, (ii) die freiwillige Ausführung der Urkunde, (iii) dass der Gegenstand der wohltätigen Spende keinem Verbot oder einer Beschlagnahme unterliegt, nicht in einem Pfandrecht steht, nicht mit anderen Rechten Dritter belastet ist und nicht unter Verletzung des Gesetzes der Ukraine „Über die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten, der Finanzierung von Terrorismus und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ erworben wurde ". Wenn die Stiftung begründete Zweifel an diesen Aussagen hat, hat die Stiftung das Recht, entsprechende Belege für diese Aussagen zu verlangen, und der Stifter verpflichtet sich, diese vorzulegen.

6. ANNAHME

6.1. Annahme – vollständige und bedingungslose Annahme des öffentlichen Angebots durch Ergreifen von Maßnahmen zur Durchführung einer Geldüberweisung mithilfe der auf der Website veröffentlichten Zahlungsformulare und -mittel sowie durch Überweisung von Geldern auf das Girokonto des Fonds über Bankinstitute. Der Zeitpunkt der Annahme ist das Datum der Geldüberweisung und/oder Gutschrift der Gelder auf dem Bankkonto des Fonds.

6.2. Die Annahme des Angebots bedeutet, dass der Wohltäter mit allen seinen Bestimmungen einverstanden ist und den Gegenstand der Vereinbarung vollständig versteht und damit einverstanden ist, zum Zweck der öffentlichen Sammlung von Spenden und mit dem Recht der Stiftung, einen Teil der wohltätigen Spende des Wohltäters dafür zu verwenden die Verwaltungskosten der Stiftung in einer Höhe, die den in der Gesetzgebung der Ukraine vorgesehenen Betrag nicht übersteigt.

6.3. Wohltäter und Stiftung, geleitet von Art. 639, Kunst. 641, 642 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Ukraine stimmen zu, dass der Vertrag ab dem Zeitpunkt der Annahme als abgeschlossen gilt. Gleichzeitig vereinbaren die Parteien, dass die Nichteinhaltung der Schriftform der Transaktion durch die Parteien nicht deren Ungültigkeit bedeutet.

6.4. Die Stiftung verarbeitet die personenbezogenen Daten des Gönners, die sie beim Besuch der Website und/oder bei der Durchführung einer Geldüberweisung zur Verfügung stellt (im Folgenden als personenbezogene Daten bezeichnet), zum Zweck der ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Vereinbarung und ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit. Detaillierte Informationen zum Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stiftung finden Sie unter Datenschutzrichtlinie.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Für die Beziehungen zwischen dem Stifter und der Stiftung gelten die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.

7.2. Die Haftung der Stiftung für die Verletzung dieser Vereinbarung oder des Verfahrens zur Verwendung von Spenden für wohltätige Zwecke richtet sich nach den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine in Höhe und Art und Weise.

7.3. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien dieser Vereinbarung müssen diese durch Verhandlungen beigelegt werden. Wenn es unmöglich ist, Streitigkeiten durch Verhandlungen zu lösen, werden Streitigkeiten von Gerichten in der durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Weise behandelt.

8. KONTAKTDATEN

Name: Wohltätigkeitsorganisation „Charitable Fund „YUA FRI“
Anschrift:
69027, Ukraine, Region Saporischschja, Stadt Saporischschja, Vesela-Straße/ Svyatovolodymirivska-Straße, Gebäude 13/11
E-Mail:
cf.uafree@gmail.com

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